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PPWR & Design for Recycling

Nachhaltige Verpackungen gemäß der neuen EU-Gesetzgebung

Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) bestimmt die Zukunft der Verpackungen in Europa. Diese Verordnung verpflichtet Hersteller, nachhaltige, recycelbare und zirkuläre Verpackungen zu verwenden. Bei Optimum Group unterstützen wir dich Schritt für Schritt dabei, Verpackungen zu entwickeln, die den PPWR-Anforderungen entsprechen – mit innovativen Lösungen in den Bereichen Etiketten, Sleeves und flexible Verpackungen nach dem Prinzip „Design for Recycling“.

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Gemeinsam nachhaltige Verpackungen gestalten

Optimum Group vereint Fachwissen in Drucktechnologie, Materialauswahl und Recycling-Know-how, um Unternehmen bei ihrem PPWR-Übergang zu unterstützen.
Egal, ob du Etiketten, Sleeves oder flexible Verpackungen verwendest – wir denken von der Gestaltung bis zur Produktion mit.

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Design for Recycling

Recyclingfähigkeitsbewertungen für Verpackungen

Ab 2025 müssen Verpackungen den Prinzipien des Design for Recycling entsprechen. Das bedeutet, dass Verpackungen nach ihrer Recyclingfähigkeit und Kompatibilität mit bestehenden Recyclingströmen bewertet werden. Die Bewertungen werden wie folgt eingeteilt:

  • Note A: Höchste Recyclingfähigkeit
  • Note B: Durchschnittliche Recyclingfähigkeit
  • Note C: Geringste Recyclingfähigkeit

Ab 2035 wird die Recycled at Scale (RaS)-Bewertung angewendet, um festzustellen, ob Verpackungen innerhalb der bestehenden Infrastruktur tatsächlich recycelt werden können. Verpackungen mit einer Bewertung unter 70 % gelten als nicht recyclingfähig.

Verpackungsminimierung

Reduzierung der Verpackung auf minimale Abmessungen

Ab dem 1. Januar 2030 müssen alle Verpackungen auf minimale Abmessungen reduziert werden, um unnötigen Materialeinsatz zu vermeiden. Dazu gehört die Minimierung von Gewicht, Volumen und Anzahl der Verpackungsschichten, während Sicherheit und Funktionalität erhalten bleiben. Für Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen ist ein maximaler Leerraumanteil von 50 % zulässig.

Recyceltes Material

Mindestanforderungen für recyceltes Plastik

Es werden Mindestanforderungen für die Verwendung von recyceltem Material in Kunststoffverpackungen festgelegt. Bis 2030 muss der Recyclinganteil in PET-Verpackungen für Lebensmittelkontakt mindestens 30 % betragen und bis 2040 auf 50 % steigen. Für andere Kunststoffverpackungen gelten ähnliche Anforderungen, mit Anteilen von 10 % bis 65 %, abhängig vom Verpackungstyp.

Kompostierbare und biologisch abbaubare Verpackungen

Neue Anforderungen an umweltfreundliche Verpackungen

Die neue Verordnung umfasst auch Anforderungen an kompostierbare und biologisch abbaubare Verpackungen. Diese Verpackungen müssen unter unkontrollierten Bedingungen biologisch abbaubar sein (heimkompostierbar) und dürfen die Recyclingströme nicht beeinträchtigen. Biobasierte Kunststoffe aus Biomasse werden nun anerkannt, und ihre Einsatzfähigkeit wird innerhalb von drei Jahren bewertet.

Vermeidungsziele und Sammlung

Reduzierung und getrennte Sammlung von Verpackungsabfällen

Es wurden ehrgeizige Ziele für die Reduzierung von Verpackungsabfällen pro Kopf festgelegt, die von einer Verringerung um 5 % im Jahr 2025 bis zu 37 % im Jahr 2040 reichen. Pfandsysteme für bestimmte Verpackungen werden ab 2029 eingeführt, mit dem Ziel, mindestens 90 % dieser Verpackungen zu sammeln.

Wiederverwendung und Nachfüllen

Ziele für wiederverwendbare Verpackungen

Ab dem 1. Januar 2030 werden Wiederverwendung und Nachfüllung für bestimmte Produktkategorien verpflichtend. Für alkoholische und nicht-alkoholische Getränke, einschließlich Wasser und Säfte, muss die Wiederverwendungsquote 10 % im Jahr 2030 und 40 % im Jahr 2040 betragen. Auch Transportverpackungen müssen wiederverwendbar sein, mit Zielwerten von 40 % im Jahr 2030 und 70 % im Jahr 2040.

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PPWR Masterclasses 2025

Fit for Future

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