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Überblick über die PPWR-Vorschriften

Einheitlicher Rechtsrahmen für Verpackungen

Die überarbeitete Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) von 2024 hat zum Ziel, einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle EU-Mitgliedstaaten zu schaffen, um die Ziele zur Reduzierung von Verpackungsabfällen zu erreichen. Diese Vorschrift wird tiefgreifende Auswirkungen auf Unternehmen in der Verpackungsindustrie haben und auch die Aktivitäten der Optimum Group beeinflussen.

Optimum Green

PPWR 2024: Neue Standards für Verpackungen

Innovation und Nachhaltigkeit in der Verpackungsindustrie

Die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) von 2024 führt neue Vorschriften für alle EU-Mitgliedstaaten ein. Diese zielen darauf ab, Verpackungsabfälle zu verringern und Recyclingprozesse zu verbessern. Die Verordnung legt strengere Anforderungen an die Gestaltungsprinzipien von Verpackungen, die Nutzung recycelter Materialien und die Mindestabmessungen für Verpackungen fest.

Die Optimum Group unterstützt diesen Übergang zu nachhaltigen Verpackungslösungen und hilft Unternehmen dabei, den neuen PPWR-Anforderungen gerecht zu werden. Dabei stehen Innovation und Umweltfreundlichkeit im Mittelpunkt.

Im Jahr 2024 trat die überarbeitete Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) offiziell in Kraft. Dies markierte den Beginn eines neuen, EU-weit einheitlichen Rechtsrahmens, der darauf abzielt, Verpackungsabfälle drastisch zu reduzieren und Recyclingprozesse deutlich zu verbessern.

Bis 2025 müssen alle EU-Mitgliedstaaten ein Extended Producer Responsibility (EPR)-System eingeführt haben. Dieses System gewährleistet, dass Hersteller die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen übernehmen. Dazu zählen die Sammlung, das Recycling und die Wiederverwertung von Verpackungen. Dieses System hilft dabei, die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu minimieren und den Recyclingprozess in Europa zu verbessern.

Ab 2029 werden Pfandsysteme für bestimmte Verpackungen eingeführt. Dieses System soll die Sammelquoten erhöhen und das Recycling gebrauchter Verpackungen effizienter gestalten. Ziel ist es, mindestens 90 % dieser Verpackungen wieder in den Kreislauf zurückzuführen.

Die Recycling-Kategorien (A, B, C) werden eingeführt, ohne dass die RaS-Scores berücksichtigt werden. Zusätzlich sollen Verpackungen nach Mindestgrößenstandards gestaltet werden, um den unnötigen Einsatz von Materialien zu minimieren. Dies umfasst die Optimierung der Abmessungen, des Gewichts und der Anzahl der Schichten, um die Ressourcennutzung effizienter zu gestalten und gleichzeitig die Recyclingfähigkeit zu verbessern.

Ab 2035 werden Recycled-at-Scale-Scores (RaS) eingeführt, um die tatsächliche Recycelbarkeit von Verpackungen innerhalb bestehender Recyclinginfrastrukturen zu bewerten. Verpackungen müssen eine Mindestpunktzahl erreichen, um als recycelbar eingestuft zu werden.

Bis 2040 werden die Anforderungen für den Einsatz recycelter Materialien und wiederverwendbarer Verpackungen weiter verschärft. Dies umfasst höhere Mindestanteile an recyceltem Material in Verpackungen und strengere Wiederverwendungsziele für verschiedene Produktkategorien.

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Design for Recycling

Wiederverwertbarkeitswerte für Verpackungen

Ab 2025 müssen Verpackungen den Grundsätzen des Design for Recycling entsprechen. Das bedeutet, dass Verpackungen nach ihrer Wiederverwertbarkeit und ihrer Kompatibilität mit bestehenden Recyclingströmen bewertet werden. Die Kategorien werden wie folgt klassifiziert:

  • Kategorie A: Höchste Recyclingfähigkeit
  • Kategorie B: Mittlere Recyclingfähigkeit
  • Kategorie C: Geringste Recyklierbarkeit

Ab 2035 wird die Bewertung Recycled at Scale (RaS) angewendet, um festzustellen, ob Verpackungen innerhalb der bestehenden Infrastruktur effektiv recycelt werden können. Verpackungen mit einem Wert von unter 70 % gelten als nicht verwertbar.

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Minimierung der Verpackung

Reduzierung der Verpackung auf minimale Abmessungen

Ab dem 1. Januar 2030 müssen alle Verpackungen auf ein Mindestmaß reduziert werden, um unnötigen Materialverbrauch zu vermeiden. Dazu gehört die Minimierung des Gewichts, des Volumens und der Anzahl der Verpackungsschichten, wobei Sicherheit und Funktionalität erhalten bleiben. Für Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen ist ein maximaler Anteil von 50 % leerer Fläche zulässig.

Recyceltes Material

Mindestanforderungen für recycelten Kunststoff

Für die Verwendung von recyceltem Material in Kunststoffverpackungen werden Mindestanforderungen festgelegt. Bis 2030 muss der Anteil an recyceltem Material in berührungsempfindlichen PET-Verpackungen mindestens 30 % betragen und bis 2040 auf 50 % steigen. Ähnliche Anforderungen gelten für andere Kunststoffverpackungen, wobei die Prozentsätze je nach Art der Verpackung zwischen 10 % und 65 % liegen.

maßgeschneiderte Beratung

Kompostierbare und biologisch abbaubare Verpackungen

Neue Anforderungen für umweltfreundliche Lösungen

Die neuen Vorschriften enthalten auch Anforderungen für kompostierbare und biologisch abbaubare Verpackungen. Solche Verpackungen müssen unter unkontrollierten Bedingungen biologisch abbaubar sein (heimkompostierbar) und dürfen die Recyclingströme nicht beeinträchtigen. Biobasierte Kunststoffe, die aus Biomasse hergestellt werden, sind nun anerkannt, und ihre Anwendbarkeit wird innerhalb von drei Jahren bewertet.

Präventionsziele und Sammlung

Verringerung und getrennte Erfassung von Verpackungsabfällen

Es wurden ehrgeizige Ziele für die Verringerung des Verpackungsmülls pro Kopf festgelegt, die eine Reduzierung um 5 % bis 2025 und bis zu 37 % bis 2040 vorsehen. Ab 2029 sollen Pfandsysteme für bestimmte Verpackungen eingeführt werden, mit dem Ziel, mindestens 90 % dieser Verpackungen zurückzuführen.

 

Wiederverwendung und Nachfüllen

Zielvorgaben für wiederverwendbare Verpackungen

Ab dem 1. Januar 2030 werden Wiederverwendung und Wiederbefüllung für bestimmte Produktkategorien verbindlich vorgeschrieben. Bei alkoholischen und alkoholfreien Getränken, einschließlich Wasser und Säften, muss die Wiederverwendungsrate bis 2030 10 % und bis 2040 40 % betragen. Auch Transportverpackungen müssen wiederverwendbar sein, mit Zielvorgaben von 40 % bis 2030 und 70 % bis 2040.

 

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