Design for Recycling
Recyclingfähigkeitsbewertungen für Verpackungen
Ab 2025 müssen Verpackungen den Prinzipien des Design for Recycling entsprechen. Das bedeutet, dass Verpackungen nach ihrer Recyclingfähigkeit und Kompatibilität mit bestehenden Recyclingströmen bewertet werden. Die Bewertungen werden wie folgt eingeteilt:
- Note A: Höchste Recyclingfähigkeit
- Note B: Durchschnittliche Recyclingfähigkeit
- Note C: Geringste Recyclingfähigkeit
Ab 2035 wird die Recycled at Scale (RaS)-Bewertung angewendet, um festzustellen, ob Verpackungen innerhalb der bestehenden Infrastruktur tatsächlich recycelt werden können. Verpackungen mit einer Bewertung unter 70 % gelten als nicht recyclingfähig.
Verpackungsminimierung
Reduzierung der Verpackung auf minimale Abmessungen
Ab dem 1. Januar 2030 müssen alle Verpackungen auf minimale Abmessungen reduziert werden, um unnötigen Materialeinsatz zu vermeiden. Dazu gehört die Minimierung von Gewicht, Volumen und Anzahl der Verpackungsschichten, während Sicherheit und Funktionalität erhalten bleiben. Für Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen ist ein maximaler Leerraumanteil von 50 % zulässig.
Recyceltes Material
Mindestanforderungen für recyceltes Plastik
Es werden Mindestanforderungen für die Verwendung von recyceltem Material in Kunststoffverpackungen festgelegt. Bis 2030 muss der Recyclinganteil in PET-Verpackungen für Lebensmittelkontakt mindestens 30 % betragen und bis 2040 auf 50 % steigen. Für andere Kunststoffverpackungen gelten ähnliche Anforderungen, mit Anteilen von 10 % bis 65 %, abhängig vom Verpackungstyp.
Kompostierbare und biologisch abbaubare Verpackungen
Neue Anforderungen an umweltfreundliche Verpackungen
Die neue Verordnung umfasst auch Anforderungen an kompostierbare und biologisch abbaubare Verpackungen. Diese Verpackungen müssen unter unkontrollierten Bedingungen biologisch abbaubar sein (heimkompostierbar) und dürfen die Recyclingströme nicht beeinträchtigen. Biobasierte Kunststoffe aus Biomasse werden nun anerkannt, und ihre Einsatzfähigkeit wird innerhalb von drei Jahren bewertet.
Vermeidungsziele und Sammlung
Reduzierung und getrennte Sammlung von Verpackungsabfällen
Es wurden ehrgeizige Ziele für die Reduzierung von Verpackungsabfällen pro Kopf festgelegt, die von einer Verringerung um 5 % im Jahr 2025 bis zu 37 % im Jahr 2040 reichen. Pfandsysteme für bestimmte Verpackungen werden ab 2029 eingeführt, mit dem Ziel, mindestens 90 % dieser Verpackungen zu sammeln.
Wiederverwendung und Nachfüllen
Ziele für wiederverwendbare Verpackungen
Ab dem 1. Januar 2030 werden Wiederverwendung und Nachfüllung für bestimmte Produktkategorien verpflichtend. Für alkoholische und nicht-alkoholische Getränke, einschließlich Wasser und Säfte, muss die Wiederverwendungsquote 10 % im Jahr 2030 und 40 % im Jahr 2040 betragen. Auch Transportverpackungen müssen wiederverwendbar sein, mit Zielwerten von 40 % im Jahr 2030 und 70 % im Jahr 2040.










