Loading...

Überblick über die PPWR-Vorschriften

Einheitlicher Rechtsrahmen für Verpackungen

Die überarbeitete Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) von 2024 hat zum Ziel, einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle EU-Mitgliedstaaten zu schaffen, um die Ziele zur Reduzierung von Verpackungsabfällen zu erreichen. Diese Vorschrift wird tiefgreifende Auswirkungen auf Unternehmen in der Verpackungsindustrie haben und auch die Aktivitäten der Optimum Group beeinflussen.

Optimum Green

PPWR: Neue Standards für Verpackungen

Innovation und Nachhaltigkeit in der Verpackungsindustrie

Die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) von 2024 führt neue Vorschriften für alle EU-Mitgliedstaaten ein, die darauf abzielen, Verpackungsabfälle zu reduzieren und Recyclingprozesse zu verbessern. Diese Verordnung stellt strengere Anforderungen an Verpackungsdesignprinzipien, den Einsatz von recycelten Materialien und die Mindestabmessungen von Verpackungen.

Die Optimum Group unterstützt diesen Übergang zu nachhaltigen Verpackungslösungen und hilft Unternehmen, die neuen PPWR-Anforderungen zu erfüllen, wobei Innovation und Umweltfreundlichkeit im Vordergrund stehen.

Verpackungsminimierung: Reduzierung von Gewicht, Volumen und der Anzahl der Verpackungsschichten. Leerraum darf maximal 50 % betragen.
Recyceltes Material: Kunststoffverpackungen müssen Mindestanteile an recyceltem Material erfüllen.
Konformitätserklärungen: Unternehmen müssen Verpackungsunterlagen führen und die Einhaltung der PPWR nachweisen.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Verpackungen diese Anforderungen erfüllen, um konform zu bleiben.

Willkommen im Jahr 2025!

Das Jahr, in dem die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) offiziell in Kraft tritt (11.02.2025). Die Einführung dieses Gesetzes hat viel Aufsehen erregt und uns alle beschäftigt.

Lesen Sie hier den vollständigen Blog!

Was macht eine Verpackung wirklich zirkulär? Entdecken Sie die 3 entscheidenden Säulen: was technisch möglich, gesetzlich erlaubt und was wir als Produzenten und Verbraucher bereit sind zu tun. Mehr erfahren!

Lesen Sie hier den vollständigen Blog!

Drie elementen die samen moeten vallen om een product, verpakking, branche en uiteindelijk zelfs een gehele markt circulair te maken. Deze maand nemen we samen de eerste pijler onder de loep: wat kán er eigenlijk?

Lesen Sie hier den vollständigen Blog!

Erfahren Sie im 2. Teil unserer PPWR-Reihe, welche Verpackungen weiterhin erlaubt sind. Praktischer Überblick nach Sektor gegliedert.

Lesen Sie hier den vollständigen Blog!

Optimum Day 2024!

Masterclasses waren ein großer Erfolg!

Hier sind die Höhepunkte der vergangenen Masterclasses! Möchten Sie eine Masterclass an Ihrem Standort veranstalten, kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen!

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Design for Recycling

Wiederverwertbarkeitswerte für Verpackungen

Ab 2025 müssen Verpackungen den Grundsätzen des Design for Recycling entsprechen. Das bedeutet, dass Verpackungen nach ihrer Wiederverwertbarkeit und ihrer Kompatibilität mit bestehenden Recyclingströmen bewertet werden. Die Kategorien werden wie folgt klassifiziert:

  • Kategorie A: Höchste Recyclingfähigkeit
  • Kategorie B: Mittlere Recyclingfähigkeit
  • Kategorie C: Geringste Recyklierbarkeit

Ab 2035 wird die Bewertung Recycled at Scale (RaS) angewendet, um festzustellen, ob Verpackungen innerhalb der bestehenden Infrastruktur effektiv recycelt werden können. Verpackungen mit einem Wert von unter 70 % gelten als nicht verwertbar.

Lassen Sie sich beraten!

Minimierung der Verpackung

Reduzierung der Verpackung auf minimale Abmessungen

Ab dem 1. Januar 2030 müssen alle Verpackungen auf ein Mindestmaß reduziert werden, um unnötigen Materialverbrauch zu vermeiden. Dazu gehört die Minimierung des Gewichts, des Volumens und der Anzahl der Verpackungsschichten, wobei Sicherheit und Funktionalität erhalten bleiben. Für Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen ist ein maximaler Anteil von 50 % leerer Fläche zulässig.

Recyceltes Material

Mindestanforderungen für recycelten Kunststoff

Für die Verwendung von recyceltem Material in Kunststoffverpackungen werden Mindestanforderungen festgelegt. Bis 2030 muss der Anteil an recyceltem Material in berührungsempfindlichen PET-Verpackungen mindestens 30 % betragen und bis 2040 auf 50 % steigen. Ähnliche Anforderungen gelten für andere Kunststoffverpackungen, wobei die Prozentsätze je nach Art der Verpackung zwischen 10 % und 65 % liegen.

maßgeschneiderte Beratung

Kompostierbare und biologisch abbaubare Verpackungen

Neue Anforderungen für umweltfreundliche Lösungen

Die neuen Vorschriften enthalten auch Anforderungen für kompostierbare und biologisch abbaubare Verpackungen. Solche Verpackungen müssen unter unkontrollierten Bedingungen biologisch abbaubar sein (heimkompostierbar) und dürfen die Recyclingströme nicht beeinträchtigen. Biobasierte Kunststoffe, die aus Biomasse hergestellt werden, sind nun anerkannt, und ihre Anwendbarkeit wird innerhalb von drei Jahren bewertet.

Präventionsziele und Sammlung

Verringerung und getrennte Erfassung von Verpackungsabfällen

Es wurden ehrgeizige Ziele für die Verringerung des Verpackungsmülls pro Kopf festgelegt, die eine Reduzierung um 5 % bis 2025 und bis zu 37 % bis 2040 vorsehen. Ab 2029 sollen Pfandsysteme für bestimmte Verpackungen eingeführt werden, mit dem Ziel, mindestens 90 % dieser Verpackungen zurückzuführen.

 

Wiederverwendung und Nachfüllen

Zielvorgaben für wiederverwendbare Verpackungen

Ab dem 1. Januar 2030 werden Wiederverwendung und Wiederbefüllung für bestimmte Produktkategorien verbindlich vorgeschrieben. Bei alkoholischen und alkoholfreien Getränken, einschließlich Wasser und Säften, muss die Wiederverwendungsrate bis 2030 10 % und bis 2040 40 % betragen. Auch Transportverpackungen müssen wiederverwendbar sein, mit Zielvorgaben von 40 % bis 2030 und 70 % bis 2040.

 

Erhalten Sie eine unverbindliche Beratung!

Wir wissen, dass die PPWR komplex und überwältigend wirken kann – da verliert man leicht den Überblick. Wenn Sie Rat oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Gemeinsam entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre Anforderungen erfüllen und sicherstellen, dass Sie bestens auf die Zukunft vorbereitet sind.

Sprechen Sie mit unseren Experten – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Wie können wir helfen?

Unsere Experten sind für Sie da.