Ein geschlossenes System
Der Hersteller bleibt laut Artikel 45 letztverantwortlich, kann seine Pflichten jedoch über eine anerkannte Herstellerorganisation organisieren (Artikel 46). In den Niederlanden ist das selbstverständlich Verpact. Unabhängig davon, wie diese Verantwortung erfüllt wird, ist ein Element unvermeidbar: die Registrierung. Artikel 44 verpflichtet alle Marktteilnehmer, die verpackte Produkte innerhalb der Union anbieten—groß oder klein, innerhalb oder außerhalb der EU—sich zu registrieren. Das Register bildet die Grundlage für ein umfassendes Berichtssystem, mit dem die Mitgliedstaaten überwachen können, ob die Verpackungsziele erreicht werden.
Dieses System dient nicht der Bestrafung, sondern der Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen. Ausländische Anbieter und Drop-Shipper unterliegen denselben Pflichten. Hersteller, die mehr als 1.000 kg Verpackungsmaterial pro Jahr in Verkehr bringen, müssen sich registrieren. Das betrifft praktisch jeden. So entsteht ein transparentes System, in dem Daten zusammengeführt werden, um die Einhaltung zu prüfen und unlauteren Wettbewerb zu verhindern.