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Das Herstellerregister und die Verpackungsadministration

Nachweis der Verantwortung

Im zweiten Teil unseres zweiteiligen Überblicks verschiebt sich der Fokus von der Verantwortung zum Nachweis.  

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Das Herstellerregister und die Verpackungsadministration

Nachweis der Verantwortung

Im zweiten Teil unseres zweiteiligen Überblicks verschiebt sich der Fokus von der Verantwortung zum Nachweis.
Während Artikel 45 der PPWR (Erweiterte Herstellerverantwortung) festlegt, wer für Verpackungen auf dem Markt verantwortlich ist, bestimmt Artikel 44 mit dem Herstellerregister, wie diese Verantwortung sichtbar und überprüfbar wird. Die beiden gehören untrennbar zusammen: Ohne Registrierung kein Nachweis, ohne Administration keine Transparenz. Das Format für dieses Register wird spätestens am 12. Februar 2026 veröffentlicht, und 18 Monate später muss das Register einsatzbereit sein. Das klingt weit weg, aber die Zeit vergeht schnell—vor allem, wenn der Aufbau der eigenen Administration noch Aufwand erfordert.

Ein geschlossenes System

Der Hersteller bleibt laut Artikel 45 letztverantwortlich, kann seine Pflichten jedoch über eine anerkannte Herstellerorganisation organisieren (Artikel 46). In den Niederlanden ist das selbstverständlich Verpact. Unabhängig davon, wie diese Verantwortung erfüllt wird, ist ein Element unvermeidbar: die Registrierung. Artikel 44 verpflichtet alle Marktteilnehmer, die verpackte Produkte innerhalb der Union anbieten—groß oder klein, innerhalb oder außerhalb der EU—sich zu registrieren. Das Register bildet die Grundlage für ein umfassendes Berichtssystem, mit dem die Mitgliedstaaten überwachen können, ob die Verpackungsziele erreicht werden.

Dieses System dient nicht der Bestrafung, sondern der Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen. Ausländische Anbieter und Drop-Shipper unterliegen denselben Pflichten. Hersteller, die mehr als 1.000 kg Verpackungsmaterial pro Jahr in Verkehr bringen, müssen sich registrieren. Das betrifft praktisch jeden. So entsteht ein transparentes System, in dem Daten zusammengeführt werden, um die Einhaltung zu prüfen und unlauteren Wettbewerb zu verhindern.

Daten mit Bedeutung

Neben den individuellen Registrierungen erfasst das Register auch die gesamten Verpackungsmengen pro Mitgliedstaat. Unternehmen, die bereits heute an Verpact berichten (ab 50.000 kg Verpackungen pro Jahr), kennen dieses Prinzip. Durch die Erweiterung auf nahezu den gesamten Markt erhält Europa erstmals einen vollständigen Überblick darüber, wie viele Verpackungen tatsächlich im Umlauf sind und wie sich die Fortschritte bei Reduzierung, Wiederverwendung und Recycling entwickeln.

Diese Datensammlung erhält damit strategischen Wert. Sie bildet die Grundlage für Politik, Innovation und Benchmarking zwischen den Mitgliedstaaten. Das Register wird nicht nur ein administratives Hilfsmittel, sondern auch eine Wissensquelle darüber, wo die größten (ökologischen) Vorteile erzielt werden können.

Die Administration selbst

Sie registrieren sich als Hersteller, jedoch nicht Ihre einzelnen Verpackungen. Die genaue Ausgestaltung folgt spätestens am 12. Februar 2026 (Artikel 44, Absatz 14). Enthalten sein müssen in jedem Fall die Gesamtdaten—so wie es auch heute bei Verpact der Fall ist—doch für die vollständige Umsetzung der EPR-Verpflichtungen bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Administration, die den Nachweis für die Erfüllung von Artikel 45 liefert, liegt lokal vor, muss jedoch abrufbar sein. Das bedeutet, dass Ihre interne Administration vollständig und auditfest sein muss. Anhang VII beschreibt ein Konformitätsbewertungsverfahren (ein hervorragendes Galgenmännchen-Wort), mit dem Sie Schritt für Schritt die Nachhaltigkeitsanforderungen Ihrer Verpackung und die Elemente Ihres Verpackungsdossiers durchgehen—und Anhang VIII enthält die eigentliche Erklärung.

Ein gut eingerichteter Prozess macht den Unterschied zwischen reaktiver Erfüllung und proaktivem Steuern. Die zugehörige Administration bietet Einblick in Materialeinsatz, Rezyklierbarkeit und Optimierungspotenziale. Wer diese Informationen aktiv nutzt, kann gleichzeitig Kosten senken, Risiken reduzieren und Nachhaltigkeit beschleunigen.

Von Pflicht zum Plan

Wie bei der Herstellerverantwortung gilt auch hier: Wer die Administration ausschließlich als Verpflichtung sieht, wird sich schwertun. Wer sie jedoch als Anleitung nutzt, erkennt, dass die PPWR eine Roadmap für strukturelle Nachhaltigkeit bietet. Die Administration ist nicht nur ein Nachweis der Einhaltung, sondern auch ein Spiegel des Fortschritts. Wer seine Verpackungsdaten im Griff hat, kann Entscheidungen fundiert treffen, Erfolge belegen und Kunden überzeugen. Durch die Verbindung von Verantwortung, Registrierung und Nachweisen wird die PPWR nicht zum Hindernis, sondern zum Katalysator für Innovation.

Abschnitt 3 der PPWR legt fest, wer verantwortlich ist, wie diese Verantwortung kontrolliert wird und wo der Nachweis liegt. Wer diese drei Elemente rechtzeitig und intelligent miteinander verknüpft, verwandelt Compliance in Wettbewerbsvorteile.