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PPWR: Die EHV

Erweiterte Herstellerverantwortung und Verpackungsverwaltung

Die letzten beiden Fachbeiträge dieses Jahres sind eng miteinander verbunden: die Erweiterte Herstellerverantwortung (EHV) und das Produzentenregister der PPWR. Daher betrachten wir diese Themen in zwei Teilen und beginnen mit der EHV.

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PPWR: Die EHV

Erweiterte Herstellerverantwortung und Verpackungsverwaltung

Sie finden die EHV in der PPWR in Artikel 45, direkt nach dem Produzentenregister in Artikel 44. Der eine legt fest, wer für Verpackungen auf dem Markt verantwortlich ist, der andere, wie dies überprüfbar wird. Wir beginnen mit Artikel 45, da er die Grundlage bildet: Er erhebt die Richtlinie 2008/98/8 und 8bis in den Rang eines Gesetzes, erweitert und vertieft sie in den Artikeln 5–12 und macht den Hersteller zum Dreh- und Angelpunkt des Systems.

Von der Richtlinie zum Gesetz

Der erste Absatz von Artikel 45 verweist direkt auf die Artikel 8 und 8bis der Richtlinie 2008/98. Da die PPWR eine Verordnung ist, erhebt sie diese frühere Richtlinie zu unmittelbar geltendem Recht. Während 2008/98 noch weitgehend offene Normen enthielt, konkretisiert die PPWR diese durch die Artikel 5 bis 12: Minimierung, Recyclingfähigkeit, Einsatz von Rezyklat, Kennzeichnung und Wiederverwendung.

Dank Organisationen wie Verpact und dem früheren KIDV ist die Niederlande bereits gut vorbereitet. Viele dieser Prinzipien gelten auf unserem Binnenmarkt bereits, etwa durch Tarifdifferenzierung. Das bedeutet nicht, dass die Anforderungen niedrig sind – aber auch nicht, dass sie unerreichbar wären. Der Übergang zur PPWR wird hier daher weniger abrupt empfunden als in vielen anderen Mitgliedstaaten. Alle Anstrengungen zielen darauf ab, Verpackungen zu schaffen, die gesetzeskonform gestaltet und somit in hohem Maße recycelbar sind – mit Artikel 38 als Endziel: der Konformitätserklärung.

Der Aufbau von Artikel 45 ist klar: Absatz 45.1 verknüpft die EHV direkt mit den Artikeln 8 und 8bis der Richtlinie 2008/98 und verankert damit die Grundsätze der Abfallvermeidung und der Herstellerverantwortung in der PPWR. Absatz 45.2 setzt dies operativ um: Hersteller tragen die vollständigen Kosten für Sammlung, Transport, Verarbeitung und Berichterstattung. Diese Kostenstruktur ist in den Niederlanden bereits durch bestehende EPR-Systeme bekannt – ein Vorteil, der den Übergang zur PPWR erleichtert.

Gleiche Regeln für alle

Die EHV sorgt dafür, dass überall dieselben Spielregeln gelten. Ausländische Anbieter, die Verpackungen auf den EU-Markt bringen, müssen sich registrieren (mehr dazu im November) und dieselben Anforderungen erfüllen. Drop Shipper müssen beispielsweise nachweisen, dass auch ihre Produzenten Artikel 45 einhalten. So verhindert die PPWR ein ungleiches Wettbewerbsumfeld und fördert „Design for Recycling“ als Standard.

Interessant ist die mögliche Ausstrahlungswirkung über die EU hinaus. Hersteller werden vermutlich nicht für jeden Markt eigene Verpackungen entwickeln. Es ist wahrscheinlich, dass sie auf eine einheitliche EU-Version umstellen: besser recycelbar, mit weniger Material und höherem Rezyklatanteil – ein Nebeneffekt mit globaler Wirkung.

Bei einer jüngsten PPWR-Veranstaltung zeigte sich bereits, dass die Welt hinschaut. Unter den über 200 Online-Teilnehmenden befanden sich fünf US-Bundesstaaten, darunter Kalifornien. Angesichts der Tatsache, dass Kalifornien die viertgrößte Volkswirtschaft der Welt ist, lässt sich das Potenzial leicht erahnen. Die PPWR könnte somit indirekt auch weltweit zu einem Wandel hin zu nachhaltigeren Verpackungen führen – schlicht, weil Hersteller lieber eine einheitliche, konforme Verpackung entwickeln als mehrere Varianten für verschiedene Märkte.

Die Veränderung in den Niederlanden

In den Niederlanden wurde die Abfallbewirtschaftungsgebühr bereits vom Hersteller auf den Markeninhaber übertragen. Das kann für Produzenten vorteilhaft sein: Wer bereits PPWR-konform verpackt, hilft Markeninhabern, ihre EHV-Verpflichtungen zu erfüllen – eine Sorge weniger für sie und möglicherweise eine Stärkung Ihrer eigenen Wertschöpfung.

Auch Verpact, als beauftragte Branchenvertretung, hat umfangreiche Vorbereitungen getroffen. Dadurch verfügen niederländische Unternehmen über eine Infrastruktur, die den Schritt zur PPWR-Umsetzung erheblich erleichtert. Die Verbindung zwischen EHV und bestehenden nationalen Systemen ist ein Vorteil, den nicht jeder Mitgliedstaat besitzt.

Von der Verpflichtung zum Instrument

Die PPWR ist das, was man daraus macht. Wer nur wissen will, was minimal erforderlich ist, empfindet sie als Belastung. Wer sie jedoch als Blaupause für bessere Verpackungen begreift, nutzt sie als Chance. Dank Initiativen von Verpact und KIDV hat die Niederlande eine starke Ausgangsposition. Werkzeuge wie der Recyclecheck machen es möglich, schon heute PPWR-konform zu arbeiten. Warten bis 2029 ist möglich – doch warum nicht schon jetzt von dem Vorsprung profitieren, den der niederländische Markt bietet?

Hersteller, die heute schon ihre Möglichkeiten kennen, stehen in Gesprächen über Kosten, Kooperationen und Marktposition stärker da. Die EHV verpflichtet – doch wer sie klug umsetzt, schafft sich zugleich einen Wettbewerbsvorteil.

Die PPWR macht Hersteller nicht nur für das verantwortlich, was sie auf den Markt bringen, sondern auch für den Nachweis dieser Verantwortung. Dieser Nachweis ist Thema des nächsten Teils.