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REDUCE

Weniger als Sie denken, mehr als Sie dachten

REDUCE

Weniger als Sie denken, mehr als Sie dachten

Im vergangenen Monat haben wir die drei zentralen Strategien des EU-Verpackungsrechts vorgestellt: REDUCE, REUSE und RECYCLE. Diesmal beginnen wir mit der ersten und grundlegendsten: REDUCE.
Nicht wiederverwenden. Nicht recyceln. Sondern konsequent reduzieren.

Das klingt einfacher, als es ist. Doch daran führt kein Weg mehr vorbei. Die europäische PPWR-Verordnung definiert in Artikel 43 klare Ziele:

Bis 2030 soll das Verpackungsaufkommen pro Kopf um 5 % gesenkt werden,

bis 2035 um 10 %,

bis 2040 um 15 %.

Wichtig dabei: Diese Zahlen beziehen sich auf das Referenzjahr 2018. Und seitdem ist das Verpackungsvolumen in Europa bereits um rund 10 % gestiegen. Die tatsächliche Reduktionsaufgabe liegt also nicht bei 5 %, sondern eher bei 15 bis 20 %.

So konkretisiert die PPWR das Prinzip "Reduce“

Die Verordnung definiert Vorgaben auf mehreren Ebenen:

a) Primärverpackungen – Artikel 10
Verpackungen müssen in Gewicht und Volumen auf das notwendige Minimum reduziert werden. Kann die Flasche dünner, der Tiegel kleiner, die Verpackungsschale schmaler gestaltet werden? Dann muss genau das geschehen. Denn jedes überflüssige Gramm zählt.
 

b) Sekundär- und Tertiärverpackungen – Artikel 24
Gerade im E-Commerce und Versandhandel gelten klare Grenzen: maximal 50 % Leervolumen in Versandverpackungen. Heißt: kein Schuhkarton für einen Lippenstift – und keine Luftfracht für Luft.

c) Verbot bestimmter Verpackungsarten – Anhang V
Anhang V listet konkrete Verpackungstypen, die ab 2030 nicht mehr erlaubt sind: etwa Doppelverpackungen, unnötige Sleeves oder dekorative Miniaturausführungen ohne Funktion.

Nicht vergessen: die Dokumentation

Artikel 38

Ein bisher wenig beachteter Aspekt der PPWR ist die Verwaltung Ihrer Verpackungsentscheidungen. Ganz gleich, ob Sie bereits optimieren oder bewusst nicht: Sie müssen es dokumentieren.

Laut Artikel 38 müssen Hersteller über eine sogenannte interne Produktionskontrolle nachweisen, dass ihre Verpackungen den Artikeln 5 bis 12 entsprechen:

  • Überlegungen begründen.
  • Tests (z. B. Falltests bei dünneren Flaschen) archivieren.
  • Entscheidungen nachvollziehbar dokumentieren

Für Artikel 10 existiert sogar ein eigener Anhang (IV), der beschreibt, wie die Verpackungsreduktion zu bewerten ist.

Diese Informationen können künftig geprüft werden – eine saubere Dokumentation ist also nicht Kür, sondern Pflicht. Wer seine Reduktionsbemühungen nicht belegen kann, riskiert die Nichterfüllung von Artikel 38 und Anhang VII.

Aber: Diese Nachweise sind kein Selbstzweck. Wenn sie klug aufgebaut sind, können sie Ihnen künftig auch nachweislich von Nutzen sein. Das wird sich auch bei den anderen Strategien zeigen.

"Ganz schön aufwendig“, denken Sie jetzt vielleicht.

Ja – komplex ist es. Aber es kann auch ganz einfach sein.

Nehmen wir Waschmittel: Seit Jahren in konzentrierter Form erhältlich – praktisch, effizient, platzsparend.

Aber bei Deodorant? Da greifen wir wieder zur großen Sprühdose. Im Mai-Blog haben wir dieses Phänomen schon einmal beschrieben: Die kleinere Deoflasche wirkt wie "weniger Produkt“, obwohl sie konzentrierter ist – und bleibt im Regal liegen.

Oder Lavazzas neueste Entwicklung: die "Tablì“ – eine Kaffee-Tablette ohne Primärverpackung. Keine Kapsel, kein Beutel, keine Folie. Nur Kaffee. REDUCE in Reinform.

Hans van Bochove (Leiter EU-Angelegenheiten bei Heineken) brachte es kürzlich auf den Punkt:
"Vieles an der PPWR kann man auch einfach mit gesundem Menschenverstand erschließen.“

Und genau da sollten wir ansetzen. Ja, es ist Aufwand. Ja, noch ist nicht alles klar geregelt. Aber vieles ist auch einfach logisches Denken – und damit können wir heute schon starten.

Weniger ist mehr. Das wissen wir längst. Die Beispiele sind da.

Dranbleiben

Im nächsten Monat geht es weiter mit Strategie Nummer zwei: REUSE.
Doch für den Moment bleibt die Frage:
Wie sieht es mit Ihren Verpackungen aus?
Sind sie schon so reduziert, wie sie es sein sollten? Und können Sie das auch belegen?