Wie können wir helfen?
Unsere Experten sind für Sie da.
Nach unserem Auftakt im letzten Monat geht es heute weiter mit der zweiten Säule auf dem Weg zu einem zirkulären Materialstrom: Was ist erlaubt?
Im ersten Teil haben wir darüber gesprochen, was technisch machbar ist. Heute werfen wir einen Blick auf das, was gesetzlich erlaubt ist – und was (bald) nicht mehr.
Regeln, Ziele und Begriffe – der rechtliche Rahmen
Wenn es um die neue EU-Verordnung PPWR geht, fällt oft der Begriff "PPWR-konform". Doch so weit sind wir noch nicht. Die PPWR tritt schrittweise in Kraft: Einige Regelungen ab dem 1. Januar 2030, andere – wie die Kompostierpflicht für bestimmte Obst- und Gemüseverpackungen – bereits ab August 2028.
Was heißt das konkret?
Wer über "Was ist erlaubt?" spricht, muss unterscheiden zwischen dem, was bereits heute gilt, und dem, was in Zukunft kommen wird. Dazu zählen zum Beispiel:
Zudem geht es bei der PPWR um Ziele und künftige Standards. Es handelt sich um ein bewegliches System, in dem sich vieles noch verändern kann – genau das macht es so anspruchsvoll.
Was heute erlaubt ist – und was morgen zählt
Die Mischung aus geltendem Recht, kommenden Vorgaben und laufenden Diskussionen sorgt bei vielen für Unsicherheit. Denn was technisch möglich ist, ist nicht immer erlaubt. Und umgekehrt.
Wer heute etwa mit dem Recyclingcheck von KIDV arbeitet oder weiß, welche Materialien zukunftsfähig sind, ist klar im Vorteil.
Wichtig ist: Wer vorbereitet ist, kann bewusst entscheiden und kommende Anforderungen aktiv mitgestalten.
Was gilt, was bleibt unklar?
Einige Dinge sind rechtlich noch nicht eindeutig. Etwa die Frage, ob kompostierbare Verpackungen als recycelbar gelten oder wie kartonummantelte Becher künftig bewertet werden.
Auch innerhalb der PPWR gibt es viele Interpretationsspielräume, etwa bei den Vorgaben zu Single-Use Plastics (SUP). Es ist nicht immer klar, ob die technische Recyclingfähigkeit oder die tatsächliche Rückführung in den Kreislauf ausschlaggebend ist.
Fest steht: Viele Vorschriften werden sich in den kommenden Monaten konkretisieren. Die Übergangsphase läuft – aber sie wirft viele Fragen auf.
Der Fall der "Pappbecher"
Ein weiteres Beispiel sind die allseits bekannten "Pappbecher". Sind sie erlaubt oder nicht?
Die Wahrheit: Sie enthalten fast immer eine dünne Kunststoffbeschichtung – sonst würde der Kaffee durchlaufen.
Nach PPWR wären sie unter bestimmten Bedingungen (>5 % Fremdmaterial und einseitige Beschichtung) potenziell recyclingfähig.
Nach der SUP-Richtlinie (Single Use Plastics), die 2021 in Kraft trat, jedoch nicht. Die einen sagen: technisch recyclebar. Die anderen sagen: praktisch nicht verwertbar. Denn in der Realität landen diese Becher meist nicht beim Recycler.
Und da liegt das Problem: Was technisch möglich ist und was tatsächlich gemacht wird, sind oft zwei Paar Schuhe. Und dabei reden wir über 19 Millionen Becher – täglich – allein in Deutschland.
Kein Wunder, dass viele den Überblick verlieren
Was also geht und was nicht, ist nicht immer eindeutig – und hat viele Ursachen. Deshalb hören wir von vielen Marktteilnehmern, dass sie den Überblick verloren haben.
Was darf man heute? Was kommt morgen?
Hinzu kommt: Im öffentlichen Diskurs wird oft selektiv mit Informationen gearbeitet. Und bis die PPWR vollständig gilt, unterscheiden sich die Regeln auch noch von Land zu Land.
Wer also wissen will, was wirklich erlaubt ist – heute und morgen – braucht Klarheit, um die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Und wer hilft beim Überblick?
Deshalb hat die Optimum Group die unabhängige Initiative PackSense gegründet. Sie unterstützt Unternehmen, die handeln wollen, aber nicht genau wissen, was sie heute schon dürfen und was künftig auf sie zukommt.
Denn wer nicht weiß, was erlaubt ist, kann nicht handeln. Und wer nicht handelt, verpasst die Chance, Teil der Kreislaufwirtschaft zu werden.
Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne
Werfen Sie einen Blick auf die Liste – und wenn Sie Fragen haben, sind wir gerne für Sie da. Ob Ihre Verpackung vollständig aus Kunststoff besteht oder aus verschiedenen Materialien kombiniert ist: PackSense hilft Ihnen weiter.
Die Expertinnen und Experten dort wissen genau, was aktuell erlaubt ist und was Sie erwartet.
Unsere Experten sind für Sie da.