Ein Klebstoff. Zwei Ergebnisse.
0 % oder 94,3 % Recyclingfähigkeit.
Wie groß der Einfluss einzelner Komponenten sein kann, zeigt ein Beispiel der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR).
Bei einer PET-Flasche mit PP-Etiketten führt ein nicht wash-off-fähiger Etikettenklebstoff dazu, dass die Verpackung mit 0 % Recyclingfähigkeit bewertet wird. Der Klebstoff gilt in diesem Fall als Unverträglichkeit – obwohl der PET-Hauptkörper einen hohen Wertstoffanteil besitzt.
Wird stattdessen ein geeigneter, wash-off-fähiger Etikettenklebstoff eingesetzt, erreicht dieselbe Verpackung im Beispiel 94,3 % Recyclingfähigkeit.
Das zeigt: Auch eine vergleichsweise kleine Komponente kann das Ergebnis der gesamten Verpackung entscheidend beeinflussen.
